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Lohnpfändung (Basisseminar)

Mitarbeiter, die Lohnpfändungen bearbeiten, sollten die wesentlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung kennen, damit sie das Haftungsrisiko des Arbeitgebers (Drittschuldners) einschätzen und Folgen bzw. Kosten abwenden können. In diesem Seminar erhalten Sie das Rüstzeug um Pfändungen korrekt bearbeiten zu können und unnötige Kosten zu vermeiden.

Inhalt:

  • Begriffserklärung: Schuldner, Gläubiger, Drittschuldner, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, allgemeine Lohn- und Gehaltspfändung, Unterhaltspfändung, Arbeitseinkommen
  • Pflichten und Haftungsrisiko: Drittschuldnererklärung, Vorpfändungen, Zusammentreffen mehrerer Pfändungen, Rangfolge bei Unterhaltspfändung (Düsseldorfer Tabelle), pfändbares Arbeitseinkommen (Pfändbarkeitskatalog), unterhaltsberechtigte Personen
  • Durchführung der Lohnpfändung: Ermittlung des pfändbaren Nettos, Ermittlung der unterhaltsberechtigten Personen, unpfändbares Arbeitseinkommen, bedingt pfändbares Arbeitseinkommen, Umgang mit der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO, Berechnungsschema nach § 850e ZPO
  • Pfändung und Lohnabtretung: Zusammentreffen von Lohnpfändung und -abtretung
  • Tipps zur Senkung der Bearbeitungskosten: Regress beim Arbeitnehmer, vertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarung
  • Haftungsreduzierung durch Hinterlegung: Hinterlegung des Pfändungsbetrages beim Amtsgericht

Lernziel: Sie haben Einblick in die Praxis der Lohnpfändung, können Normal- und Unterhaltspfändungen unterscheiden und kennen die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung, um Pfändungen rechtssicher bearbeiten zu können.

Zielgruppe: Personalleiter, Personalsachbearbeiter und Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Status: Anmeldung möglich Anmeldung möglich

Kursnr.: 24110113

Termin: Di. , 19.11.2024

Dauer: 1 Tag

Kursort: Verden

Entgelt: 300,00 €


Datum
Di., 19.11.2024
Uhrzeit
09:00 - 16:30 Uhr
Ort
Verden