Unsere Seminare und Lehrgänge
Ausbildung der Ausbilder
Den Ausbilder/innen kommt bei der Umsetzung der Ausbildungsinhalte in der betrieblichen Ausbildungsplanung und -praxis eine Schlüsselrolle zu. Arbeits- und berufspädagogische Kenntnisse gemäß AEVO sind einerseits vorgeschrieben, andererseits für die erfolgreiche Bewältigung der Ausbildungsaufgabe auch unerlässlich.
INHALTE
1. Handlungsfeld: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Handlungsfeld: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Handlungsfeld: Ausbildung durchführen
4. Handlungsfeld: Ausbildung abschließen
PRÜFUNG
Die AEVO-Prüfung setzt sich aus einer schriftlichen und praktischen Prüfung zusammen. Die schriftliche Prüfung findet zu bundeseinheitlichen Terminen statt und wird in der Regel am ersten Dienstag eines Monats durchgeführt. Der praktische Prüfungsteil findet gesondert vom schriftlichen Prüfungstermin statt und wird von der IHK festgelegt. Sie erhalten diesen Termin mit Ihrer Einladung zur Prüfung.
Sie können sich einen Prüfungsmonat unabhängig vom Lehrgang aussuchen, es wird jedoch empfohlen, die Prüfung direkt im Anschluss an den Lehrgang abzulegen.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung selbst sieht keine weiteren Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung vor.
BILDUNGSURLAUB
Der Lehrgang ist in Niedersachsen und Hamburg Bildungsurlaub anerkannt. Einen Hinweis hierzu erhalten Sie direkt mit der Anmeldebestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
HINWEIS
Der Buchungsstand ist ohne Gewähr. Tagesaktuelle Anmeldungen sind aus technischen Gründen nicht berücksichtigt. Daher kann ein Lehrgang ausgebucht sein, selbst wenn er hier noch nicht mit einer Warteliste markiert ist.
Zielgruppe: Jeder, der sich gezielt auf die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung vom 21.01.2009 vorbereiten möchte.
Status: fast ausgebucht
Kursnr.: ADA24VER2
Termin: 02.09.2024 bis 13.09.2024, montags bis freitags von 09:00 bis 16:15 Uhr+
Dauer: 10 Tage
Kursort: Verden
Entgelt: 620,00 €
Downloads:
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Ausbilder-Eignungsprüfung
(Stand 05.10.2023)
Ausbilder haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.